Die Corona-Schutzordnung des Landes NRW und die Corona-Verordnung des Bistums Münster sehen vor, dass auch weiterhin in allen Gottesdiensten während der gesamten Dauer eine Schutzmaske zu tragen ist! Bei Sondergottesdiensten gilt darüber hinaus die sog. „3-G-Regel“. Darauf werde ich in den kommenden Newslettern jeweils gesondert hinweisen.